Gesetzliche Revisionen
Durch unseren risikobasierten Ansatz bringen wir unsere langjährige Erfahrung ein, indem wir einen effizienten Revisionsprozess bieten und mögliche Verbesserungsgebieten bei der Erstellung der Jahresrechnung identifizieren und mit Ihnen teilen.
Ordentliche Revision
Die ordentliche Revision – die nicht von der Rechtsform des zu kontrollierenden Unternehmens abhängt – ist obligatorisch für die Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grenzwerte überschreiten.
Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
Umsatz: CHF 40 Millionen
Anzahl der Vollzeitstellen im Durchschnitt: 250
Die Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterstehen, müssen über ein Internes Kontrollsystem (IKS) verfügen.
Eingeschränkte Revision
Wenn die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht bestehen, muss laut Obligationenrecht eine eingeschränkte Revision durchgeführt werden. Die Prüfungsschritte, die in einer eingeschränkten Revision durchgeführt werden, sind weniger umfangreich als bei einer ordentlichen Revision.
Revision von von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
Wir stellen unsere Erfahrung im Bereich der Revision von öffentlich rechtlichen Körperschaften zur Verfügung, die im Einklang mit dem schweizerischen Prüfungshinweis 60 erfolgt: Prüfung und Berichterstattung des Abschlussprüfers einer Gemeinderechnung gemäss den kantonalen und Gemeindegesetzen.
Revision von Vorsorgeeinrichtungen (BVG)
Die Revision von Vorsorgeeinrichtungen verlangt Kompetenzen und Erfahrung im Bereich BVG und Swiss GAAP FER 26. Wir unterstützen Sie gerne bei den Herausforderungen im Bereich der beruflichen Vorsorge.
Revision von Konzernrechnungen
Unternehmen, für die das Gesetz die Erstellung einer Konzernrechnung vorsieht, müssen diese der ordentlichen Revision unterstellen. Diese Unternehmen müssen über ein konzernweites Internes Kontrollsystem (IKS) verfügen.
Wie können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns gerne